Aktuelle Vergaberechtsprechung - Auswirkungen für die Praxis
Aufbau-Seminare zum Vergaberecht 3 Stunden
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Schulungszeiten:
09:00 bis
12:00 Uhr
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3 Stunden)
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28.04.2025
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inkl. Kursmaterial
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Die Vergabekammern und Vergabesenate, der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären offene Fragen des Vergaberechts, legen die vergaberechtlichen Regelungen aus und entwickeln mitunter das Vergaberecht fort. Die Rechtsprechung gilt unmittelbar für das Oberschwellenrecht, wirkt sich aber auch auf das Unterschwellenrecht aus, weil viele Vorschriften und Bestimmungen identisch oder ähnlich sind. Rechtssichere Vergabeverfahren setzen die Beachtung der aktuellen Rechtsprechung auf Auftraggeberseite voraus. Eine erfolgreiche Teilnahme von Unternehmen an Vergabeverfahren bedingt ebenfalls die Kenntnis der geltenden Rechtsprechung.
Referentin
Dr. Irene Lausen ist Ministerialrätin a. D. und war Leiterin des Referates „Vergabewesen“ im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Zuvor war sie Rechtsamtsleiterin einer Kommune und hat dort innerstaatliche und EU-Vergabeverfahren juristisch begleitet. Ferner war sie Hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer des Landes Hessen. Irene Lausen war als Vergaberechts-Expertin in Twinning-Projekten der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Sie ist Autorin von Fachveröffentlichungen, u. a. den Beck’schen Vergaberechtskommentaren, und Referentin bei Seminaren mit vergaberechtlichen Themen.
Referentin
Dr. Irene Lausen ist Ministerialrätin a. D. und war Leiterin des Referates „Vergabewesen“ im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Zuvor war sie Rechtsamtsleiterin einer Kommune und hat dort innerstaatliche und EU-Vergabeverfahren juristisch begleitet. Ferner war sie Hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer des Landes Hessen. Irene Lausen war als Vergaberechts-Expertin in Twinning-Projekten der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Sie ist Autorin von Fachveröffentlichungen, u. a. den Beck’schen Vergaberechtskommentaren, und Referentin bei Seminaren mit vergaberechtlichen Themen.
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beschaffungs- und Vergabestellen, die Praxiserfahrung in Bezug auf Vergabeverfahren haben, sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die für die Erstellung von Angeboten bei öffentlichen Auftragsvergaben verantwortlich und ebenfalls praxiserfahren sind. Ferner sind juristische Beraterinnen und Berater angesprochen.Voraussetzungen für die Schulung
Praxiserfahrung in Bezug auf VergabeverfahrenKursinhalte
Formerfordernisse bei Angeboten
- BGH zur Festlegung von elektronischen Mitteln bei der Einreichung von Angeboten (GAEB- Dateien) und zum Ausschluss nicht formgerecht eingereichter Angebote
Anforderungen an Dringlichkeitsvergaben
- Voraussetzungen
- „Miniwettbewerb“
- Dringlichkeit auch bei Voraussehbarkeit des Ereignisses für den öffentlichen Auftraggeber? (Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf an den EuGH)
Abgrenzung Bauauftrag/Lieferauftrag
- Schwerpunkt - Wertanteile
- Funktionaler Auftragsbegriff
- Kriterien
Unwirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Rügeobliegenheit
- Frist
Darüber hinaus werden ggf. relevante Entscheidungen, die kurz vor dem Seminar veröffentlicht werden, in dem Seminar vorgestellt.
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Durchführungs-Garantie
Unsere Schulungen finden ab der 1. Buchung statt.
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Gruppengröße
Minimal 1, Maximal 8 TeilnehmerInnen
Sprache
Deutsch (Englisch auf Wunsch)
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Michaela Berger