Nachforderung von Unterlagen und Aufklärung bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
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10.12.2024
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Durch die Möglichkeit des Auftraggebers, Unterlagen nachzufordern soll vermieden werden, wirtschaftliche Angebote aus (bloßen) formalen Gründen von der Wertung ausschließen zu müssen. Entsprechendes gilt für die Zulässigkeit der Aufklärung. Selbst der BGH hält seine „vom Gedanken formaler Ordnung“ geprägte Rechtsprechung bezüglich „der Handhabung der Angebotsausschlussgründe“ nicht mehr aufrecht. Nachforderungsmöglichkeiten und Aufklärung sind daher für den öffentlichen Auftraggeber ein probates Mittel, um Angebote zu „retten“ und diese zu werten. Die Nachforderung wie auch die Aufklärung sind jedoch mit starken Unsicherheiten bei Auftraggebern verbunden, die durch die aktuelle Rechtsprechung nicht unbedingt verringert werden. Das Seminar zeigt systematisch die Voraussetzungen für die Zulässigkeit, die Voraussetzungen und den Umfang von Nachforderung und Aufklärung auf.
Seminarleitung: Dr. Irene Lausen ist Leiterin des Referates „Vergabewesen“ im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Zuvor war sie Rechtsamtsleiterin einer Kommune und hat dort innerstaatliche und EU-Vergabeverfahren juristisch begleitet. Ferner war sie Hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer des Landes Hessen. Irene Lausen war als Vergaberechts-Expertin in Twinning-Projekten der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Sie ist Autorin von Fachveröffentlichungen, u. a. dem Kommentar Müller-Wrede (Hg.) „VgV/UVgO“, und Referentin bei Seminaren mit vergaberechtlichen Themen.
Seminarleitung: Dr. Irene Lausen ist Leiterin des Referates „Vergabewesen“ im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Zuvor war sie Rechtsamtsleiterin einer Kommune und hat dort innerstaatliche und EU-Vergabeverfahren juristisch begleitet. Ferner war sie Hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer des Landes Hessen. Irene Lausen war als Vergaberechts-Expertin in Twinning-Projekten der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Sie ist Autorin von Fachveröffentlichungen, u. a. dem Kommentar Müller-Wrede (Hg.) „VgV/UVgO“, und Referentin bei Seminaren mit vergaberechtlichen Themen.
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern, die für die Angebotsprüfung und -wertung zuständig sind, und an die Leitungsebene sowie an Beschäftigte von Rechtsämtern, Aufsichtsstellen und Rechnungsprüfungsstellen.Kursinhalte
1) Nachforderung- Unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen
- Fehlende, unvollständige und fehlerhafte Unterlagen
- Grenzen der Korrektur bei fehlerhaften Unterlagen
- Keine Nachforderung von Preisangaben – Rückausnahme
- Verfahren bei Nachforderung
2) Aufklärung
- Anwendungsfälle
- Form und Frist
- Ermessen?
- Grenzen der Aufklärung
- Neue BGH-Rechtsprechung: Aufklärung, wenn der Bieter dem Angebot eigene AGB beifügt
Sonderfall: - Unangemessen niedriger Preis – Rechtlich gebundenes Ermessen
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Zertifizierte und praxiserfahrene TrainerInnen
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Inklusive
Kursmaterial, Zertifikat, WLAN, Getränke uvm.
Gruppengröße
Minimal 1, Maximal 8 TeilnehmerInnen
Sprache
Deutsch (Englisch auf Wunsch)
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Termine für Nachforderung von Unterlagen und Aufklärung bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
10.12.2024
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Michaela Berger