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Vor allem Unternehmen der kommunalen Versorgungswirtschaft stehen beim Einkauf von Leistungen vor der Herausforderung, Vergaberecht ja oder nein? Wenn ja, welches Vergaberecht?
Vergeben Auftraggeber Aufträge in bestimmten Tätigkeitsbereichen (sog. Sektoren), nämlich Trinkwasser- und Energieversorgung, Verkehrssektor, Betrieb von Häfen/Flughäfen, haben sie das spezielle Regime des Sektorenvergaberechts zu beachten, welches sich zum Teil wesentlich von klassischen Vergaberecht unterscheidet.
Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die Abgrenzung des Auftraggeber-Begriffs und die Frage des Zusammenhangs des Auftrages mit der Sektorentätigkeit. Die Vergabe selbst ist geprägt durch die freie Verfahrenswahl und spezielle Regelungen zu den an die Bieter zu stellenden (Eignungs-) Anforderungen. Manche unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten sind sogar vollständig von der Anwendungspflicht ausgenommen.
Referent
Herr Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt
Nach seinem Abitur 1976 absolvierte er die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim.
Seine berufliche Laufbahn begann er 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied, zuletzt war er dort Abteilungsleiter. Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des NATO-Industrie-Planungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war.
Seit 2001 ist im er Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV, SektVO; UVgO, VO PR Nr. 30/53).
Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn an.
Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (2. Auflage 2017) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“, Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“. Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.
Vergeben Auftraggeber Aufträge in bestimmten Tätigkeitsbereichen (sog. Sektoren), nämlich Trinkwasser- und Energieversorgung, Verkehrssektor, Betrieb von Häfen/Flughäfen, haben sie das spezielle Regime des Sektorenvergaberechts zu beachten, welches sich zum Teil wesentlich von klassischen Vergaberecht unterscheidet.
Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die Abgrenzung des Auftraggeber-Begriffs und die Frage des Zusammenhangs des Auftrages mit der Sektorentätigkeit. Die Vergabe selbst ist geprägt durch die freie Verfahrenswahl und spezielle Regelungen zu den an die Bieter zu stellenden (Eignungs-) Anforderungen. Manche unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten sind sogar vollständig von der Anwendungspflicht ausgenommen.
Referent
Herr Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt
Nach seinem Abitur 1976 absolvierte er die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim.
Seine berufliche Laufbahn begann er 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied, zuletzt war er dort Abteilungsleiter. Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des NATO-Industrie-Planungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war.
Seit 2001 ist im er Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV, SektVO; UVgO, VO PR Nr. 30/53).
Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn an.
Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (2. Auflage 2017) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“, Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“. Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.
Zielgruppe
EntscheiderInnen und AnwenderInnen für das SektorenvergaberechtVoraussetzungen für die Schulung
keineKursinhalte
Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Lösungsansätze zu Rechts- und Verfahrensfragen und geht auf die Unterschiede/Erleichterungen zum klassischen Vergaberecht besonders ein. Dabei wird auch die wesentliche Rechtsprechung einbezogen.
- Auftragsvergabe durch Sektorenauftraggeber
- Die Sektorenverordnung
- Sektorentätigkeiten
- Auftragswertschätzung
- Verfahrenswahl / Verfahrensarten
- Verhandlungsverfahren
- Veröffentlichungsvorschriften
- Vergabeunterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Wertung und Zuschlag
Buchen ohne Risiko
Sie zahlen erst nach erfolgreicher Schulung. Keine Vorkasse.
Lernen von Experten
Zertifizierte und praxiserfahrene TrainerInnen
Durchführungs-Garantie
Unsere Schulungen finden ab der 1. Buchung statt.
Inklusive
Mittagessen, Kursmaterial, Zertifikat, WLAN, Getränke uvm.
Gruppengröße
Minimal 1, Maximal 8 TeilnehmerInnen
Sprache
Deutsch (Englisch auf Wunsch)
Förderungen
Bis zu 100% Kostenübernahme!
Termine für Sektorenvergaberecht/SektVO
16.12.2024
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428,40 € inkl. 19% USt.
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Michaela Berger